Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die Angebote von Fixierträume Möbelbau im Internet stellen eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, im Fixierträume Shop Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab und erklärt sich gleichzeitig mit den AGB einverstanden. Fixierträume Möbelbau ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Kalendertagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer Email. Nach fruchtlosem Ablauf der 10-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

Lieferung und Zahlung

Die Bezahlung der Waren erfolgt ausschliesslich per Vorkasse. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich per Paypal oder Banküberweisung zu zahlen. Die Produktion der Ware beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Die Ware wird entweder abgeholt oder nach Absprache geliefert. Die Lieferkosten trägt der Kunde. Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt, müssen beim Spediteur/Frachtdienst reklamiert werden. Ihre Annahme ist zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit Fixierträume Möbelbau per Email Kontakt aufzunehmen.

Lieferzeiten

Ihre Ware ist eine Anfertigung auf Ihren Wunsch hin und zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorrätig. Wir bemühen uns um schnellstmögliche Produktion und Lieferung. Mit der Bestellbestätigung teilen wir Ihnen eine voraussichtliche Produktions- und Lieferdauer mit.

Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen.

Abnahme und Abnahmeverzug

Der Kunde ist zur Abnahme der von ihm bestellten und bezahlten Ware verpflichtet. Die Kosten für verweigerte oder nicht abgeholte Sendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dies bei Abholung oder 24 h nach Annahme der Lieferung Fixierträume Möbelbau per Email mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Zeigt sich später ein Mangel, ist Fixierträume Möbelbau jeglicher Haftung oder Gewährleistungspflicht entbunden.

Gefahrübergang

Bei Abholung der Ware durch den Käufer geht die Gefahr ab Verlassen des Lagers an den Käufer über. Bei versicherter Versendung der Ware trägt der Lieferant die Gefahr bis zur Auslieferung.

Gewährleistung

Im Falle eines Mangels an der Ware hat Fixierträume Möbelbau das Recht, diesen zu prüfen und in einer angemessenen Frist zu beheben. Fixierträume Möbelbau ist berechtigt, eine Form der Nacherfüllung zu wählen, die in Art und Weise mit verhältnismässigen Kosten verbunden sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Ware, wäre sie mangelfrei, übersteigen oder die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Kaufsache mindert oder die andere als die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Käufer keine erheblichen Nachteile bedeutet.  Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht für Mängel, die auf die persönliche Art der Nutzung der Möbel beruhen. Dies gilt auch bei natürlichem Verschleiss, Temperatur- und Witterungseinflüssen sowie bei Verwendung ungeeigneten Zubehörs.

Haftung

Wir bauen Möbel und sind nicht haftbar für deren Anwendungsgebiete. Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen.  In jedem Fall ist die Haftung von Fixierträume Möbelbau der Höhe nach auf das Doppelte des Wertes des jeweiligen Kaufgegenstands beschränkt. Der Kunde bestätigt, dass er befugt ist, die relevanten Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung zu gewähren. Falls er diese Vollmacht nicht besitzt haftet dieser in vollem Umfang für eventuelle Forderungen des Eigentümers des Urheberrechts.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Fixierträume Möbelbau in Berlingen, Schweiz.  Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz.

Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht, an dem  Fixierträume Möbelbau seinen Sitz hat, zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschliesslicher Gerichtsstand begründet ist.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.